| Stichwort | Zu beachten |
| Hausmeister | Vor Beginn von Vorbereitungsarbeiten oder Veranstaltungen hat ausnahmslos eine Absprache mit dem Hausmeister zu erfolgen. |
|
Terminanmeldung per |
Blick auf die Homepage (www.hddg.at),
ob Termin registriert ist, wird empfohlen, sonst Kontrollanruf am
Gemeindeamt (625-76). Mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin! |
| Heizung | Wird auf Grund der Terminanmeldung programmiert, die Einstellung der Raumthermostate nicht ändern! |
| Schlüssel | Abholung: am Gemeindeamt. Für verlorenen Schlüssel werden 50 € verrechnet. Rückgabe: an Hr. Sulzner (Tel. 385), ist mit ihm verlässlich zu vereinbaren. Wichtig: Dabei allfällige Schäden sofort melden! |
| Veranstaltungs-bewilligungen | Für die notwendigen Veranstaltungsbewilligungen bzw. Abgaben wie AKM ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. |
| Technik, Techniker | Es ist ausnahmslos untersagt, ohne geeignete Kenntnisse an der Technikanlage zu hantieren! Den Bedarf bzw. Kontakt eines Technikers bitte rechtzeitig direkt durch den Veranstalter herstellen! |
| Wirt | Bei Bedarf - Kontaktaufnahme durch Veranstalter |
| Vorbereitungsarbeiten, Proben | Diese haben gegenüber einer tatsächlichen Veranstaltung bei der Terminvergabe den Nachrang! |
| Garagenvorplatz | Der Bedarf des Garagenvorplatzes ist mit dem Pfarrer (Tel. 204) abzuklären! |
| Parken | Das Halten und Parken im Vorplatzbereich ist nur für die Dauer von Anlieferungen für Veranstaltungen gestattet! |
| Dekoration | Plakate und Dekoration nur an den vorgesehenen Vorrichtungen, das Einschlagen von Nägel u. a. Befestigungen ist strikt untersagt! |
| Bühnenerweiterung | Die Elemente dürfen nur verriegelt verwendet werden! Auf- und Abbau nur in Absprache mit Hr. Sulzner! |
| Tische, Sessel |
Maximale Stapelhöhe 4 Sessel!! |
| Rauchen | Im gesamten Haus der Dorfgemeinschaft wird nicht geraucht! Für die Einhaltung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich! |
| Diebstahl, Verlust | Für mitgebrachte Sachen, Wertgegenstände, Garderobe etc. wird seitens des Vereines Haus der Dorfgemeinschaft nicht gehaftet. |
| Beschädigungen | Diese bei der Schlüsselrückgabe unbedingt Hr. Sulzner melden! |
| Kinder | Eltern haften für ihre Kinder! |
| Reinigung | Die benützten Räume müssen so verlassen werden, dass unsere Raumpflegerinnen mit dem Besen ihre Arbeit beginnen können. ( Tische unter die Bühne, Sessel unter die Bühne bzw. seitlich gestapelt) |
| Müll, Speisereste | Für die Entsorgung von Müll und Speiseresten ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich, die Entsorgung hat unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen. |
| Nutzungsgebühr | Einzahlung mittels Erlagschein, Rechnung
wird zugesandt. |
| Umsatzbeteiligung | Derzeit ist bei Verkauf (!) von Speisen und Getränken im Haus der Dorfgemeinschaft durch Veranstalter oder Wirt eine Umsatzbeteiligung des Vereines Haus der Dorfgemeinschaft im Ausmaß von 16 Prozent vorgesehen. Dies bei notwendigen Preiskalkulationen nicht vergessen! |
| Örtliche Anbieter | Bei der Abhaltung aller Veranstaltungen (auch private) im Haus der Dorfgemeinschaft empfehlen wir örtliche Anbieter zu bevorzugen! |
| Private Veranstaltungen | Die Nutzer organisieren sich ihre Veranstaltung zur Gänze allein (Essen und Getränke). In diesem Fall ist keine Umsatzbeteiligung vorgesehen, da vom Veranstalter nichts verkauft wird! Die Küchenbenützung ist in der Pauschale für die Saalmiete enthalten. |